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Barrierefreiheitserklärung

Stand: Mai 2026

Gesetzliche Grundlage

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website e-rechnungsberater.de. Sie ergeht auf Grundlage des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vom 16. Juli 2021, das private Dienstleister ab dem 28. Juni 2025 zur barrierefreien Gestaltung digitaler Dienste verpflichtet. Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um.

Als österreichischer Betreiber gilt ergänzend das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) (BGBl. I Nr. 76/2023), das ebenfalls ab dem 28. Juni 2025 wirksam ist. Maßstab beider Gesetze sind die WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.

Hinweis zur Kleinstunternehmen-Ausnahme: Betreiber mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. € sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 BFSG von den Anforderungen ausgenommen. Wir erfüllen diese Kriterien, verpflichten uns jedoch freiwillig zur Einhaltung der WCAG 2.1 AA.

Konformitätsstatus

Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, weitgehend konform. Der Geltungsbereich umfasst alle aktuell veröffentlichten Seiten:

  • Startseite
  • Kontaktseite inkl. Kontaktformular
  • Rechtliche Seiten (Impressum, Datenschutz, Barrierefreiheitserklärung)

Geplante Bereiche (Berater-Verzeichnis, Ratgeber-Artikel) werden bei Veröffentlichung ebenfalls barrierefrei umgesetzt und in diese Erklärung aufgenommen.

Barrierefreiheits-Check (WCAG 2.1 AA)

Die Website wurde manuell gegen die wesentlichen WCAG 2.1-AA-Erfolgskriterien geprüft:

KriteriumWCAG-Ref.Status
Alt-Texte für informative Bilder1.1.1Erfüllt
Dekorative Icons mit aria-hidden1.1.1Erfüllt
Semantische HTML5-Struktur & Überschriftenhierarchie1.3.1Erfüllt
Farbkontrast ≥ 4,5:1 für Fließtext, ≥ 3:1 für große Texte1.4.3Erfüllt
Skalierung auf 200 % ohne Informationsverlust1.4.4Erfüllt
Vollständige Tastaturnavigation aller interaktiven Elemente2.1.1Erfüllt
Skip-Link „Zum Hauptinhalt springen"2.4.1Erfüllt
Eindeutige, beschreibende Seitentitel2.4.2Erfüllt
Sichtbare Fokus-Indikatoren an allen interaktiven Elementen2.4.7Erfüllt
Sprache der Seite (lang="de")3.1.1Erfüllt
Klare Fehlermeldungen mit Korrekturhinweis im Formular3.3.1 / 3.3.3Erfüllt
Name, Rolle und Wert aller Formularelemente (aria-*)4.1.2Erfüllt
Statusmeldungen programmatisch bestimmbar (aria-live)4.1.3Erfüllt
Mindestgröße 44 × 44 px für Touchziele2.5.5 (AAA)Erfüllt

Prüfmethode: Manuelle Code-Inspektion, Tastaturnavigationstest, Farbkontrast-Prüfung, Zoom-Test auf 200 %, Prüfung mit dem Browser-Accessibility-Tree. Zuletzt geprüft: Mai 2026.

Bekannte Einschränkungen

Trotz sorgfältiger Umsetzung gibt es derzeit folgende bekannte Punkte:

EinschränkungWCAG-Ref.Geplante Behebung
Microsoft Clarity zeichnet Nutzerinteraktionen auf. Screenreader-Nutzer sind davon technisch ebenfalls betroffen.Best PracticeLaufende Evaluierung; Opt-out unter clarity.microsoft.com/opt-out
Berater-Verzeichnis und Ratgeber-Artikel noch nicht veröffentlicht.Bei Launch der jeweiligen Bereiche

Feedback und Kontakt

Stoßen Sie auf Barrieren, die hier noch nicht aufgeführt sind, oder haben Sie Schwierigkeiten, Inhalte dieser Website zu nutzen? Wir nehmen Hinweise ernst und antworten in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.

Marc Schraepler von Gerlach

E-Mail: kontakt@e-rechnungsberater.de

Tel.: +43 660 6552343

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie nach einer Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden:

Deutschland (BFSG): Die Marktüberwachung obliegt den zuständigen Länderbehörden (§ 26 BFSG). Informationen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (öffnet in neuem Tab).

Österreich (BaFG): Das Sozialministeriumservice (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde gemäß österreichischem BaFG.